Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2024/25

Beginn der Schulpflicht:

im Vorjahr zurückgestellt: vor 01.10.17 geboren
regulär schulpflichtig: vom 01.10.17 bis 30.09.18 geboren

Einschulungskorridor:
Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden
wurde ein Einschulungskorridor eingeführt. Das bedeutet, die Eltern von Kindern, die
vom 01.07.18 bis 30.09.18 geboren wurden, entscheiden nach Einschulungsberatung
und Empfehlung durch die Schule, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein
Jahr später eingeschult wird.

Die Entscheidung, ein „Korridorkind“ ein Jahr später einzuschulen, ist schriftlich der
Schule mitzuteilen. (Das Formblatt erhalten Sie zum vereinbarten Termin in der
Schule.)

Einschulung auf Antrag der Eltern:

Sollte Ihr Kind vom 01.10.18 bis 31.12.18 geboren sein und Sie es nach reiflicher
Überlegung einschulen wollen, wenden Sie sich bitte an die Schule; Sie werden von der
Schule nicht automatisch angeschrieben.

Einschulung auf Antrag der Eltern mit schulpsychologischem Gutachten:

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit ein Kind, das ab dem 01.01.19 geboren wurde,
einzuschulen. Da es sich aber hierbei um sehr junge Kinder handelt, bedarf es dazu eines
schulpsychologischen Gutachtens.

Beratung bei Einschulungsfragen:

Schulleitung: Elisabeth Nöhbauer
Terminvereinbarung unter Tel.: 0841/305-40501

Schulpsychologin: Franziska Haas
Terminvereinbarung unter Tel.: 0841/305-42651 bzw. franziska.haas@ingolstadt.de

Caritas Familien- und Erziehungsberatung:
Gabelsbergerstr. 46, Tel.: 0841/9935440

Pädagogischer Beratungsdienst
Lannerstr. 3, Tel.: 0841/4913-165

Schuleinschreibung:

Dienstag, 05.03.2024 von 13.00 – 18.00 Uhr an der GS Auf der Schanz

notwendige Unterlagen:
• Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch
• ggf. Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
• ggf. Zurückstellungsbescheid des Vorjahres
• Mitteilungsbogen über Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt
(kann auch nachgereicht werden, wenn die Einschulungsuntersuchung noch nicht erfolgt ist)
• Einsicht in das Ich-Buch (freiwillig!) => wird bei der Einschulungsuntersuchung durch das Gesundheitsamt mitgegeben
• Nachweis Masernschutz
• ggf. Zuzugsdatum nach Deutschland
• Bogen der KiTa „Informationen für die Grundschule“

Vergessen Sie auch Ihr schulpflichtiges Kind nicht!